Kurtaxe

Die Kurtaxe soll den Empfang und die Tourismuswerbung für das Gebiet verbessern.

Praktische Informationen

Die Kurtaxe wird vom 1. Januar bis zum 31. Dezember von Touristen und Gästen eingezogen. Sie muss vierteljährlich an das EPIC Office de Tourisme abgeführt werden.

Von der Steuer befreit sind:

  • Personen unter 18 Jahren,
  • Personen mit einem Saisonarbeitsvertrag, die in der Gemeinde beschäftigt sind,
  • Personen, die eine Notunterkunft oder eine vorübergehende Umsiedlung erhalten,
  • Personen, die von Vereinen verwaltete Räumlichkeiten bewohnen, deren Miete unter einem Betrag liegt, den der Gemeinderat festlegt.

Ihre Unterkunft ist nicht klassifiziert

Die Kurtaxe beträgt 4.32% der Kosten vor Steuern für eine Übernachtung pro volljähriger Person. Der Betrag ist auf 2,20€ begrenzt.

(siehe praktischer Leitfaden für die Berechnungsmodalitäten).

Für Aufenthalte, die außerhalb von Vermittlungsplattformen gebucht werden, können Sie die vorberechnete Tabelle für die Meldung und Einziehung der Kurtaxe hier herunterladen. (Option „Datei speichern“).

Für Aufenthalte, die über die Plattformen gebucht und bezahlt werden, und wenn diese die Kurtaxe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen direkt erhoben haben, müssen Sie einen Meldebericht erstellen und diesen an das Fremdenverkehrsamt weiterleiten.

Sie können die Meldetabelle hier herunterladen. (Option „Datei speichern“).

Ihre Unterkunft ist klassifiziert oder Gästezimmer

Der Tarif der Kurtaxe variiert je nach Ihrer Klassifizierungskategorie. Gästezimmer sind in die 1-Sterne-Kategorie integriert: 0,85€/Nacht/volljährige Person.

Für Aufenthalte, dieaußerhalb von Vermittlungsplattformen gebucht werden, können Sie die vorberechnete Tabelle für die Meldung und Einziehung der Kurtaxe hier herunterladen. (Option „Datei speichern“).

Für Aufenthalte, die über die Plattformen gebucht und bezahlt werden, und wenn diese die Kurtaxe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen direkt erhoben haben, müssen Sie einen Meldebericht erstellen und diesen an das Fremdenverkehrsamt weiterleiten.

Sie können die Meldetabelle hier herunterladen. (Option „Datei speichern“).

Zusätzliche Informationen

Das Finanzgesetz vom 30. Dezember 2022 sah die Einführung einer regionalen Zusatzsteuer vor, die sich an der Finanzierung der allgemeinen Verbesserung der Eisenbahnverbindungen im Südwesten (LGV Sud-Ouest) beteiligen soll.

Diese regionale Zusatzsteuer (TAR) ist ab dem 1. Januar 2024 für alle Gemeinden der Gironde verbindlich. Sie wurde auf 34 % festgelegt und führte somit 2024 zu einer Erhöhung der Tarife der Kurtaxe.

Oben finden Sie die herunterladbaren Tabellen, um die Kurtaxe für Ihr möbliertes Zimmer und/oder Gästezimmer zu melden.

Für weitere Informationen können Sie sich an das Fremdenverkehrsamt wenden.

Häufig gestellte Fragen